REACH
Sicherer Umgang mit chemischen Stoffen
REACH (Registration, Evaluation and Authorisation of CHemicals) ist bei LANXESS willkommen. Die EG-Verordnung [VO (EG) Nr. 1907/2006] zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe dient der Reform des europäischen Chemikalienrechts. Sie regelt den Umgang mit chemischen Stoffen in Zubereitungen und in Erzeugnissen sowie mit den Stoffen selbst und gilt grundsätzlich für alle chemischen Stoffe, egal ob sie gefährliche Eigenschaften haben oder nicht.
Bei Importen sind Erzeugnisse nur dann von REACH betroffen, wenn sie Stoffe freisetzen oder besonders besorgniserregende Stoffe enthalten.
REACH fördert die Verantwortung
REACH verlangt von Herstellern und Importeuren, dass sie für die Sicherheit ihrer Chemikalien selbst Verantwortung übernehmen und alle zur Beurteilung notwendigen Daten beschaffen. Sie müssen überzeugend darstellen, dass ihre Stoffe für alle vorgesehenen Verwendungen sicher zu handhaben sind und weder die Gesundheit der Weiterverarbeiter oder Verbraucher noch die Umwelt belasten. Für Stoffe, von denen mehr als eine Tonne im Jahr pro Hersteller oder Importeur produziert oder eingeführt wird, ist eine Registrierung verpflichtend. Die Angaben zu den Stoffen und eventuelle Unterlagen müssen dafür elektronisch bei der neu eingerichteten zentralen Chemikalienagentur ECHA in Helsinki eingereicht werden. Der Umfang der Daten richtet sich nach der Menge, den gefährlichen Eigenschaften und der vorgesehenen Verwendung des Stoffes.
REACH fordert die Verantwortlichen
Die Hersteller und Importeure sind verpflichtet, mit diesen Informationen die Anwender der Produkte in die Lage zu versetzen, ohne Gefährdung von Mensch oder Umwelt mit den gelieferten Chemikalien umzugehen. Für die Registrierung der bereits am Markt befindlichen Stoffe sieht REACH Übergangsfristen von 3 1/2 bis zu 11 Jahren vor. Der REACH-Prozess beginnt zunächst mit der Vorregistrierung dieser Stoffe. Durch das Inkrafttreten von REACH am 1. Juni 2007 muss die Vorregistrierung in der Zeit vom 1. Juni 2008 bis 30. November 2008 erfolgen. Für die eigentliche Registrierung können dann folgende Übergangsfristen in Anspruch genommen werden:
Bis November 2010:
- für alle Stoffe in Mengen > 1.000 Tonnen/Jahr
- für umweltgefährliche Stoffe mit Einstufung N (R50/53)* ab 100 Tonnen/Jahr
- für CMR**-Stoffe der Cat. 1 und 2 ab einer Tonne/Jahr
Bis Mai 2013:
- für sonstige Stoffe in Mengen von 100 bis 1.000 Tonnen/Jahr
Bis Mai 2018:
- für sonstige Stoffe in Mengen von 1 bis 100 Tonnen/Jahr
Für Transparenz auf allen Ebenen
Ziel von REACH ist es, den sicheren Umgang mit Stoffen bei allen Verwendungen zu gewährleisten. Dazu ist ein stetiger Austausch von geeigneten Informationen zwischen allen Beteiligten einer Lieferkette notwendig. Durch verstärkte Zusammenarbeit zwischen Herstellern/Importeuren, Weiterverarbeitern und Anwendern wird eine größere Transparenz über die gesamte Produktkette hinweg erzielt:
- Händler müssen die erhaltenen Informationen weiterleiten, um die Informationskette nicht zu unterbrechen.
- Anwender erhalten so mehr Informationen zum sicheren Umgang mit den bezogenen Stoffen, müssen aber auch selbst aktiv werden. Sie müssen vor allem ihre Lieferanten über die Verwendung ihrer Produkte unterrichten.
REACH betrifft fast alle Bereiche
Nur wenige chemische Stoffe müssen nicht registriert werden. Polymere sowie einige Naturstoffe, Arznei-, Biozid- und Pflanzenschutz-Wirkstoffe sind von der Registrierpflicht ausgenommen. Bei Polymeren müssen aber deren Monomerbausteine registriert sein. Dies ist die Aufgabe des Monomer-Herstellers. Wenn Polymere in die EU importiert werden, muss der Polymerimporteur deren Monomerbausteine registrieren, wenn ihr Anteil zwei Gewichtsprozent oder mehr im Polymer beträgt und die gesamte importierte Menge des Monomers eine Tonne pro Jahr übersteigt.
In der EU wird für die derzeit produzierten und importierten Chemikalien mit etwa 64.000 Registrierungen gerechnet. Im Zuge der Bewertung einer Registrierung wägt die ECHA anhand der Angaben im Registrierungsdossier ab, inwieweit Tests noch ergänzend durchgeführt werden sollen.
* N (R50/53): umweltgefährlich, sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben
** CMR: karzinogen, mutagen, reproduktionstoxisch

